Krankentransport
Mit unserem Krankentransport kommen Sie sicher an Ihr Ziel und werden von unseren Rettungssanitäter:innen bestens betreut.
Egal, ob Sie zu einer Behandlung ins Krankenhaus oder zu einem Arzt müssen, bei uns sind Sie immer richtig. Unsere Teams aus Rettungsanitäter:innen bringen Sie sicher zu Ihrer Behandlung und wieder nach Hause. Die Krankentransportfahrzeuge sind mit modernsten Geräten ausgestattet, in denen Sie sitzend, liegend oder sogar im eigenen Rollstuhl transportiert werden können. Das garantiert Ihnen die beste und sicherste mediznische Versorgung.
Sie müssen aus dem Ausland geholt werden? Auch das erledigen wir für Sie rasch und unkompliziert! Für Fragen oder Terminvereinbarungen steht unsere Rettungsleitstelle für Sie jederzeit zur Verfügung.
Rettungs- und Krankentransport 0732 / 2124
Wann übernehmen Krankenkassen die Transportkosten von geplanten Krankentransporten?
• Transport zu einer Krankenberhandlung oder Diagnoseerstellung bzw. im Anschluss in die Wohnung zurück.
• Gehunfähigkeit (Die Patientin bzw. der Patient ist aufgrund ihres bzw. seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage – auch nicht mit Begleitperson – ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen).
• Ein ärztlich bescheinigter Transportschein ist vorhanden.
• Der Transportschein liegt bereits bei Fahrtantritt vor.
Keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt z.B.:
• Bei Interhospitaltransporten auf Wunsch der Patientin/des Patienten.
• Bei Verlegung des Wohnsitzes in ein Alten-, Senioren- oder Pflegeheim.
• Bei Transporten zu Betreuungseinrichtungen, in denen keine Krankenbehandlung erfolgt (Z.B. Tageszentren).
• Bei Gehfähigkeit.
Der Transportschein im Detail
• Ein korrekt ausgefüllter Transportschein muss die Patientendaten, eine medizinische Begründung, Arztstempel und Arztunterschrift beinhalten. Zusätzlich muss „Transport mit Sanitäter“ (z.B. durch Samariterbund) oder „Transport ohne Sanitäter“ (in Linz: Taxis, mit Selbstbehalt) angekreuzt sein.
• Der Transportschein kann für maximal 4 Behandlungstermine innerhalb eines Monats zur selben Behandlungsstelle verwendet werden („Sammeltransportschein“). Jeder dieser Behandlungstermine muss von der Behandlungsstelle mit Stempel bestätigt werden.
• Manche Transporte (z.B. über die Bundeslandgrenze hinaus) benötigen zusätzlich zum gültigen Transportschein auch noch eine Bewilligung des medizinischen Dienstes der ÖGK.
• Die Patientin/Der Patient ist für das Vorhandensein eines korrekt ausgefüllten Transportscheins zu Fahrtbeginn verantwortlich.
Die Verrechnung
• Der Samariterbund Linz verrechnet direkt mit den Krankenkassen
• Bei Sammeltransportscheinen muss der Transportschein bis spätestens Monatsende beim Samariterbund einlangen (ansonsten wird eine Privatrechnung zugesendet).
Bei akut auftretenden Gesundheitsbeschwerden ist KEIN Transportschein notwendig.

